Unser System für hinweisgebende Personen

 

Die Nds. Staatstheater Hannover GmbH setzt sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten, sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen ein. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist insbesondere die Prävention von Missständen und Risiken Ziel des Systems für hinweisgebende Personen.

 

Das System für hinweisgebende Personen gibt Mitarbeitenden sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierdurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.

 

Ein wesentlicher Bestandteil unseres Systems für hinweisgebende Personen ist der Grundsatz der Fairness. Die interne Meldestelle garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, von der Meldung betroffene Personen, in der Meldung genannte Personen sowie an der Aufklärung Mitwirkenden. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser System für hinweisgebende Personen nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Nds. Staatstheater Hannover GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

 

Bei dem Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Verstößen halten wir uns an die Vorgaben der §§ 17 und 18 des HinSchG.

 

Die interne Meldestelle der Nds. Staatstheater Hannover GmbH ist mit Mitarbeitenden besetzt, die über die nötige Fachkunde verfügen, von denen alle Meldungen auf mögliche Regelverstöße durch Beschäftigte gemäß des § 3 Abs. 8 HinSchG geprüft und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet werden. Zunächst erhalten Sie binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Meldung und Überprüfung, ob die gemeldeten Verstöße in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Dies kann die Beschaffung von zusätzlichen Informationen insbesondere von den Hinweisgebenden beinhalten. Wenn sich daraufhin ein Anfangsverdacht auf einen potenziell schweren Regelverstoß ableiten lässt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Fallbearbeitung beauftragt. Abschließend bewerten die mit der Betreuung der internen Meldestelle beauftragten Personen die Untersuchungsergebnisse und sprechen bei einem festgestellten Fehlverhalten eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Monaten nach der Eingangsbestätigung, mitgeteilt, soweit dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

 

Eine Meldung an unser System für hinweisgebende Personen abgeben

 

Das System für hinweisgebende Personen bietet verschiedene Kanäle, um potenzielle durch das Hinweisgeberschutzgesetz bestimmte Verstöße zu melden, die eine schnelle Überprüfung und falls notwendig eine Fallbearbeitung unseres Unternehmens erfordern.

 

E-Mail

Sie erreichen die Meldestelle der Nds. Staatstheater Hannover GmbH per E-Mail über folgende Adresse: hinweisgebende@staatstheater-hannover.de

 

Persönlich

Sollten Sie einen persönlichen Kontakt bevorzugen, teilen Sie uns dies bitte via E-Mail mit. Die mit der Betreuung der Hinweiskanäle beauftragten Mitarbeitenden vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen. Zur Vereinfachung und schnelleren Terminfindung bitten wir Sie um die Angabe einer Telefonnummer.

 

Externer Meldekanal

Als hinweisgebende Person haben Sie das Wahlrecht, Informationen über Verstöße über die interne Meldestelle oder die externe Meldestelle zu melden, wobei die interne Meldestelle zu bevorzugen ist.

Bundesamt für Justiz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundeskartellamt

 

Die jeweiligen Rechtsgebiete, die in den Verantwortungsbereich der unterschiedlichen externen Meldestellen fallen, entnehmen Sie dem Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Eine Meldung abgeben – aber richtig!

 

Damit Ihre Meldung von den durch die Nds. Staatstheater Hannover GmbH für die Aufklärung berechtigten Personen angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als hinweisgebende Person darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes, bitten wir Sie, sich an die:den Datenschutzbeauftragte:n (datenschutz@staatstheater-hannover.de) der Nds. Staatstheater Hannover GmbH zu wenden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das gesamte Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter:
HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

Verstöße die vom HinSchG erfasst sind und gemeldet werden können

(Zusammenfassung der Rechtsgebiete mit Bezug zur Nds. Staatstheater Hannover GmbH)

 

Den gesamten sachlichen Anwendungsbereich entnehmen Sie bitte dem § 2 HinSchG.

Für eine bessere Übersicht und schnellere Einordnung, ob Ihr Hinweis in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt, wurden nachfolgend die für die Nds. Staatstheater Hannover GmbH wesentlichen Rechtsgebiete zusammengefasst.

Das HinSchG gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über

1. Verstöße, die strafbewehrt sind
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
3. Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
5. Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
6. Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
7. Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften
8. Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1)

 

Das HinSchG gilt außerdem für die Meldung und Offenlegung von Informationen über

  • Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und
  • Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.

 

Verantwortung

 

Für den Inhalt dieser Seite sowie die Fallbearbeitung ist die Stelle für Qualitätsmanagement und Compliance der Nds. Staatstheater Hannover GmbH in Zusammenarbeit mit der:dem Datenschutzbeauftragten verantwortlich.

Qualitätsmanagement & Compliance
Opernplatz 1
30159 Hannover
hinweisgebende@staatstheater-hannover.de

 

Datenschutzhinweise

 

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher ist:
Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH
Qualitätsmanagement und Compliance
Opernplatz 1
30159 Hannover
E-Mail: hinweisgebende@staatstheater-hannover.de

Sie erreichen unsere:n betriebliche:n Datenschutzbeauftragte:n unter:
Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH
Opernplatz 1
30159 Hannover
E-Mail: datenschutz@staatstheater-hannover.de

 

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Systems für hinweisgebende Personen der Nds. Staatstheater Hannover GmbH von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von sonstigen Dritten zulässigerweise erhalten haben.

Relevante personenbezogene Daten sind: Name, Vorname, Anschrift, Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail), sowie sonstige personenbezogene Daten, die im Rahmen von Hinweisen über Risiken oder Fehlverhalten insbesondere zu wirtschaftskriminellen Handlungen und anderen Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten sowie Menschenrechts- oder Umweltverletzungen bei der Nds. Staatstheater Hannover GmbH bzw. entlang der Lieferkette mitgeteilt werden.

 

3. Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für:

 

3.1 Datenverarbeitung zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

 

3.2 Datenverarbeitung im Rahmen der Interessenabwägung

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, wie beispielsweise in den folgenden Fällen:

• Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und
• Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

 

3.3 Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, beruht die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

4. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb der Nds. Staatstheater Hannover GmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, welche diese im Rahmen des Systems für hinweisgebende Personenbenötigen, um den Hinweis hinsichtlich seiner Stichhaltigkeit zu prüfen und bei Bedarf Folgemaßnahmen einzuleiten. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter:inn und Dienstleister:innen können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten.

Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sein. In diesem Zusammenhang ist auch eine Weitergabe Ihrer Daten an Strafverfolgungsbehörden möglich.

 

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens, soweit es sich um einen Anwendungsfall des HinSchG handelt.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung ergeben und zwei bis zehn Jahre betragen. Außerdem sind auch gesetzliche Verjährungsfristen zu beachten, zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Regel 3 Jahre, die in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

 

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) ist nicht geplant und nicht beabsichtigt.

 

7. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen: Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke), Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie Datenübertragung.

 

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es besteht keine Pflicht zur Breitstellung von personenbezogenen Daten.

 

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSG- VO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

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